Offizielle Stellungnahme des V.f.V.u.J. 1902 Winden e.V. zu Medienberichten bezüglich gesundheitsbelastender bzw. krebserregender Gefahren ausgehend von Kunstrasenplätzen ( > verwendetes Granulat) in den Niederlanden.
Der V.f.V.u.J. 1902 Winden betreibt einen Kunstrasenplatz der Fa. Polytan, einem Marktführer dieser Branche in Deutschland und Europa.
Auf Grund der Berichterstattung der letzten Tage in den Medien, in der von einer möglichen Belastung niederländischer Kunstrasenplätze ( > dort verwendetes Granulat) mit gesundheitsbelastenden und krebserregenden Stoffen die Rede ist, sind wir als Verein natürlich auch hellhörig geworden und haben die Herstellerfirma Polytan um eine Stellungnahme diesbezüglich gebeten.
Vom Vertriebsleiter NRW der Fa.Polytan wurde in zwei uns vorliegenden Stellungnahmen
1. Stellungnahme der Fa. Polytan
2. Stellungnahme der RAL Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge in Sportfreianlagen e.V.
darauf hingewiesen, dass die Überprüfungen der verwendeten Materialen nicht erst seit der aktuellen Berichterstattung, sondern bereits seit 10 Jahren einer kontinuierlichen Güteüberwachung nach europäischen DIN-Richtlinien unterliegen. In diversen internationalen Studien wurden keine gesundheitsgefährdenden Feststellungen dahingehend gemacht.
Fazit der RAL: “In den bisher durchgeführten nationalen und internationalen Untersuchungen von Kunststoffrasenbelägen zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Einatmen, über Hautkontakt oder durch orale Aufnahme, konnten auch schon vor 2010 keine signifikanten Belastungen durch PAK für den Benutzer nachgewiesen werden.“
Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, geht die Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge in Sportfreianlagen e.V. davon aus, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Kunststoffrasenbelägen mit elastischen Füllstoffen aus Recyclat, die entsprechend definiert und güteüberwacht sind, kein spezielles Gesundheitsrisiko darstellen.
Die Fa. Polytan weist darauf hin, dass in über 40 nationalen und internationalen Studien keine Hinweise auf eine Gesundheitsgefahr von Kunstrasenplätzen oder dort verbauter Materialen ausgeht und diese zudem „nicht nur in höchstem Maße sowohl die sportspezifischen Eigenschaften, als auch die Anforderungen für den Schutz von Mensch und Umwelt, sondern auch die Anforderungen der europäischen Spielzeugnorm EN 71-3 erfüllen” und weisen darauf hin, dass “die Thematik aus Holland nicht auf Deutschland übertragen werden sollte, da wir hier sehr hohe und strenge Standards an das Material bzgl. Schadstoffe, Inhaltsstoffe etc. stellen und alles mit Prüfzeugnissen bis ins kleinste Detail dargelegt wird”!!
Die Bauweise niederländischer Kunstrasenplätze unterscheide sich zudem erheblich zur in Deutschland üblichen nicht nur in Sachen technischer Ausführung (z.B. Menge des verwendeten Granulats), sondern auch in den zu beachtenden Sicherheits- und Überprüfungsstandards.
Auf Grund dieser Stellungnahmen und Hinweise müssen und dürfen wir davon ausgehen, dass von dem auf unserer Sportanlage befindlichen Kunstrasenplatz keine Gesundheitsgefahr ausgeht.
Winden, 14.10.2016
Der Vorstand